AGB

Teilnahmebedingungen / AGB

§ 1 Veranstaltungen, Anmeldung
Anmeldungen zu Lehrgängen, Seminaren und Workshops des Regionalmusikverbands
Emsland/Grafschaft Bentheim e.V. (RMV) sind schriftlich in Form von Brief, Telefax
oder per E-Mail vorzunehmen. Erfolgte Anmeldungen werden schriftlich bestätigt.
Gleichzeitig wird der Bestätigung eine Rechnung beigefügt.

§ 2 Zahlungsbedingungen
Anfallende Gebühren für Lehrgänge, Seminare und Workshops des RMVs sind vor
Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Zugegangene Rechnungen sind sofort zur
Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zu zahlen. Wird der Rechnungsbe
trag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung geleistet,
können Verzugszinsen geltend zu machen. Der Verzugszinssatz beträgt dann für das
Jahr 10 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Zahlungen für Kurse und
Veranstaltungen des RMVs sind grundsätzlich kostenfrei vorzunehmen. Dies gilt auch
für Zahlungen aus dem Ausland. Transaktionskosten gehen insoweit immer zu Lasten
des Veranlassers. Alle Kursgebühren verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlich gel
tenden Umsatzsteuer.

§ 3 Stornierung
Stornierungen sind grundsätzlich schriftlich vorzunehmen. Stornierungen von Anmel
dungen zu Lehrgängen, Seminaren und Workshops können bis vier Wochen vor Kurs
beginn kostenfrei vorgenommen werden.
Erfolgt eine Stornierung weniger als zwei Wochen vor Seminarbeginn, fallen 100 % der
Kursgebühren an. Gleiches gilt bei Nichterscheinen oder Absage am Veranstaltungs
tag.
Nimmt ein Vertragspartner nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den
nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

§ 4 Änderung des Leistungsumfangs von Kursangeboten
Inhalt und Ablauf eines Kurses oder einer Veranstaltung des RMVs orientieren sich an
den Qualifikationen und am Schulungsbedarf der jeweiligen Teilnehmer sowie an ak
tuellen wissenschaftlichen und methodischen Erkenntnissen und Tatbeständen. Unter
Wahrung des Gesamtcharakters und der Qualität des Kurses oder der Veranstaltung
kann es deshalb zu Änderungen beim Kursablauf kommen.
Auch behält sich der Veranstalter Änderungen beim Einsatz der Dozenten vor. Zu Aus
wirkungen auf den Gesamtcharakter und die Qualität der betroffenen Kurse oder Ver
anstaltungen kommt es dadurch ebenfalls nicht. Änderungen im Kurs- bzw. Veranstal
tungsablauf oder beim Einsatz der Dozenten führen auf Seiten des Vertragspartners
nicht zu einem Rücktrittsrecht oder zu einem Recht, den Rechnungsbetrag zu mindern.

§ 5 Veranstaltungsannullierung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Lehrgänge, Seminare und Workshops bei
zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Bei Ausfall eines Kurses oder einer Veranstal
tung durch Krankheit des Dozenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare
Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung eines Kurses. Ein Anspruch auf
Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für
mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird
nicht gehaftet.

§ 6 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Wesentliche, nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des einen Vertragspartners
sind seitens des anderen Vertragspartners grundsätzlich mit der notwendigen Vertrau
lichkeit zu behandeln. Personenbezogene Daten dürfen von beiden Vertragspartnern
nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeitet oder genutzt werden. Insbesondere
sind diese Daten aber gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Weiterhin dürfen die Daten
nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergegeben werden.

§ 7 Urheberrechte
Seminarbegleitende Materialien in Form von Mappen, Notenmaterial, Unterlagen,
etc. unterliegen dem Urheberrecht. Sie dienen nur dem persönlichen Gebrauch des
Vertragspartners. Jegliche Art der unerlaubten Vervielfältigung oder unerlaubten
Weitergabe an Dritte wird seitens des Veranstalters untersagt.

§ 8 Haftung
Sämtliche Schulungsmaßnahmen im RMV vermitteln den neuesten Stand wissen
schaftlicher und methodischer Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen. Sie wer
den objektiv, produkt- und firmenneutral durchgeführt. Bezüglich der Verwertung
der erworbenen Kenntnisse übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Ansonsten
haftet der Veranstalter nur für Schäden, die durch den Veranstalter vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht worden sind. Diese Einschränkung der Haftung gilt nicht
für Schäden, die durch Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit entstanden
sind.
Der Veranstalter behält sich vor, Kursteilnehmer, die durch ihr Verhalten während
eines Kurses oder einer Veranstaltung den Kurs- oder Veranstaltungserfolg gefähr
den oder dem Ansehen des RMVs Schaden zufügen, vom betreffenden Kurs oder der
Veranstaltung auszuschließen. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Ver
tragspartners.

§ 9 Sektenpassus
Alle Veranstaltungen des RMVs beruhen auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnis
sen, nicht aber auf Ideologien oder Sektenkult. Deshalb wird erklärt, dass jegliche Zu
sammenarbeit des RMV mit sektenartigen Organisationen – insbesondere Scientolo
gy – sowie ihnen nahestehenden Unternehmen abgelehnt und sich entschieden von
derartigen Organisationen distanziert wird. Die Veranstalter organisieren keine Kurse
oder Veranstaltungen, die nach einer der Methoden („Technologien“) von L. Ron Hub
bard arbeiten bzw. diese beinhalten. Derartige Methoden werden vollständig abge
lehnt. Weiterhin unterhalten die Veranstalter der wissentlich keine geschäftsmäßigen
Beziehungen zu Personen, Unternehmen oder Organisationen, die die Verbreitung
der Methoden des L. Ron Hubbard unterstützen, bzw. die nach derartigen Methoden
geführt oder von ihnen beeinflusst werden.

§ 10 Schlussbestimmungen
Für alle geschäftlichen Beziehungen des RMVs gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Eine mögliche Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Geschäftsbe
dingungen berührt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Geschäfts
bedingungen nicht. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Abmachungen
erlangen nur in schriftlicher Form ihre Gültigkeit.

Bawinkel, 01.11.2023